Airbnb

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Foto für Airbnb

Die Gemeinde Klausen teilt mit, dass für die Vermietung von Appartements und/oder Zimmern mittels Onlineportalen, wie z.B. “Airbnb”, eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZMT) über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) einzureichen ist.

Die genannte Meldung kann sowohl von natürlichen Personen als auch juridischen Personen vorgenommen werden, unabhängig vom Besitz einer MwSt.-Nr. Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldung rechtlich verpflichtend vorzunehmen ist und eine Unterlassung derselben entsprechend sanktioniert wird.

24.04.2019