ICI 2008 – NEU: VOLLE BEFREIUNG DER ERSTWOHNUNG

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!


Die neue Regierung hat am 22.05.2008 eine gänzliche Befreiung der Hauptwohnung samt deren Zubehör (Garage) beschlossen und somit die Bestimmungen, welche vor nur 5 Monaten beschlossen wurden, abgeändert.
Diese Neuregelung ist sehr spät genehmigt worden, ohne zu berücksichtigen, dass die Gemeindeverwaltungen die Prozeduren der Vorausberechnung bereits seit längerer Zeit abgeschlossen hatten. Die Gemeinde Klausen hat, wie viele andere Gemeinden auch, in der vergangenen Woche diese Einzahlungsscheine verschickt.
Alle Bürger welche nur eine Erstwohnung mit Zubehör (Garage) besitzen sind vollkommen von der ICI-Steuer befreit. Eine Ausnahme bilden dabei Luxuswohnungen der Katasterkat. A1, A8 oder A9. Für diese ist die ICI weiterhin geschuldet.
Folgende zusammenfassende Hinweise sollten berücksichtigt werden:
a)     Wer nur eine Erstwohnung und Zubehör (Garage) besitzt kann den übermittelten Einzahlungsschein als gegenstandslos betrachten, und zahlt nichts mehr. Ein entsprechendes Schreiben der Gemeinde wird zugesandt.
b)     Wer neben der Erstwohnung noch eine zweite Wohnung, zweite Garage oder ein sonstige ICI-Steuerpflichtige Immobilie besitzt bekommt in den kommenden Tagen einen neuen Einzahlungsschein zugeschickt. Dieser Einzahlungsschein berücksichtigt die Befreiung der Erstwohnung.
c)      All jene Bürger welche Immobilien besitzen die nicht als Erstwohnung samt Zubehör klassifiziert sind (A2 + C6) können den bereits übermittelten Einzahlungsschein verwenden. Diese Positionen wurden nicht abgeändert.
Wir ersuchen alle Bürger, die Richtigkeit der einzelnen Positionen auf den Einzahlungsscheinen zu überprüfen. Erweisen sich die angegebenen Daten nicht als richtig, bitten wir Sie die Änderungen umgehend dem Steueramt mitzuteilen, so dass die Steuer aufgrund der effektiven Situation neu berechnet werden kann. Sollten sich ab Dezember 2007 Änderungen jeder Art ergeben haben, müssen diese dem Steueramt gemeldet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass den Eigentümern von Baugründen, von Immobilien der Kategorie D, Eigentümer von mehr als 10 Wohnungen die Steuer nicht berechnet wurde.
 
Einzahlungstermine:
1 Rate: innerhalb 16. Juni                           2 Rate: innerhalb 16. Dezember
Es ist auch möglich innerhalb 16. Juni die gesamte Steuerschuld zu begleichen.
 
Einzahlung:
Die Zahlungen müssen auf das Postkontokorrent Nr. 88624937 lautend auf „EQUITALIA ALTO ADIGE SÜDTIROL AG"
 
Weitere INFOS beim Steueramt der Gemeinde Klausen: Tel. 0472 858239
 


Gemeindesteuer auf Immobilien (ICI)

Zuständigkeit

Gemeindesteuer auf Immobilien (ICI)

Formular

ICI

Gebühr

ICI Verordnung

Verordnung

03.06.2008