Erstellung der Rangordnung für den geförderten Wohnbau

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Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, die Rangordnungen für den geförderten Wohnbau zu erstellen. Dabei werden getrennte Rangordnungen für den Hauptort Klausen und die einzelnen Fraktionen Latzfons, Verdings und Gufidaun verfasst. Interessierte BürgerInnen können im Sekretariat der Gemeinde Klausen ein entsprechendes Ansuchen stellen.

In einem im Sekretariat erhältlichen oder im Internet herunterladbarem Gesuchsmodell www.gemeinde.klausen.bz.it - Bürgerservice - Formulare – Allgemeine Formulare – GESUCH UM ZUWEISUNG VON GEFÖRDERTEM WOHNBAULAND Datei herunterladen: PDFLink müssen das Jahresbruttoeinkommen 2007 und 2008, Besitzverhältnisse und eventuelle Veräußerung von Liegenschaften in den letzten 5 Jahren, sowie Zusammensetzung der Familie und Ansässigkeit in der Provinz Bozen oder in der Gemeinde des Gesuchstellers erklärt werden.

Sie können die Gesuche ab Montag, 14. September bis Freitag 16. Oktober 2009 im Sekre-tariat der Gemeinde vorlegen. Die Gemeindeverwaltung kann nur jenen Bür-gerInnen einen geförderten Baugrund zuwei-sen, welche in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz haben.

 

28.08.2009