Einkommenssteuer – Wahl für die Zweckbestimmung von 5 Promille –

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Auch für das Jahr 2012 ist es möglich, in der Einkommenserklärung (Mod. Cud, Mod. 730, Mod. Unico) der eigenen Wohnsitzgemeinde 5 Promille zuzuweisen, die zweckgebunden sind und sozialen Einrichtungen der Gemeinde (Altersheime, Unterstützung von Vereinen, Organisation von Tätigkeiten für Senioren und Jugendlichen usw.) zugute kommen. Es genügt eine Unterschrift im Feld „Soziale Tätigkeiten der Wohnsitzgemeinde des Steuerpflichten“ auf dem der Einkommenserklärung beiliegenden Formular. Ihre Unterschrift kostet Sie nichts, aber Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für die sozial Schwächeren in Ihrer Gemeinde!

12.04.2012